Zugang zu US-Dokumenten im Rahmen der Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP)
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Weigerung der Europäischen Kommission hinsichtlich des Zugangs der Mitgliedstaaten zu den US-Dokumenten im Rahmen der Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP), Leseräume in den Hauptstadtvertretungen der Europäischen Kommission einzurichten mit der Begründung, dies sei logistisch nicht machbar (vgl. Drahtbericht zur Sitzung des Ratsausschusses für Handelspolitik am 24. Januar 2014)?