Zugang zu schulischer Bildung für Kinder aus Familien ohne gültigen Aufenthaltsstatus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche rechtlichen bzw. verwaltungstechnischen Maßnahmen wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung, als Konsequenz einer Anpassung der im Herbst 2011 geänderten aufenthaltsrechtlichen Übermittlungspflicht für den Schulbesuch in kommunalen Regelungen und Landesgesetzen der Bundesrepublik Deutschland eingeführt, um auch für Kinder aus sog. illegalisierten Familien (ohne gültigen Aufenthaltsstatus) einen diskriminierungsfreien Zugang zum sozialen Grund- und Menschenrecht auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten?