Zugang zu Nutzeraccounts bei Messengerdiensten durch Bundesbehörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang nutzen die Behörden des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr die Möglichkeit, sich Zugang auf Nutzeraccounts bei den Messengerdiensten Signal, WhatsApp und Telegram zu verschaffen, indem sich Ermittlerinnen oder Ermittler dort mit einem weiteren Gerät zum Mitlesen einloggen und mitunter die hierzu versandte SMS zur Verifizierung abfangen (Süddeutsche Zeitung vom 13. März 2017, "Geheime Mitleser", bitte für jedes Bundesministerium einzeln darstellen), und in welchem Umfang misslingt dieses Verfahren oder wird den Überwachten sogar bekannt (sofern die Bundesregierung hierzu keine Statistiken führt, bitte angeben, ob dies selten oder häufig geschieht)?