Zugang zu Leistungen für Auszubildende und BAföG-Empfänger seit Änderung des SGB II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Gruppen von Auszubildenden und welche Gruppen von Beziehenden von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sollen gemäß den am 3. Februar 2016 im Bundeskabinett beschlossenen Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) Zugang zu welchen Leistungen dieses Sozialgesetzbuches erhalten und welche nicht (bitte vergleichende Darstellung zu bisher geltenden Bestimmungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch)?