Zugang zu Integrationskursen vor der formellen Asylantragstellung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ab wann soll die Regelung gelten, dass bestimmte Asylsuchende bereits vor der formellen Asylantragstellung Zugang zu Integrationskursen erhalten (Nachfrage zur Antwort auf meine Mündliche Frage 10. Plenarprotokoll 18/154, S. 15189f, Anlage 8), und soll der Zugang zu Integrationskursen in diesen Fällen nur nach Abschluss der Dublinprüfung oder unabhängig hiervon möglich sein, was nach meiner Auffassung bedeuten könnte, dass der Kurs für den Fall einer Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat der EU abgebrochen werden müsste?