Zugang zu Erbschaften mit verschlüsselter Kryptowährung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind der Bundesregierung Fälle in der Bundesrepublik Deutschland bekannt, in denen die möglichen Erben einer Hinterlassenschaft, die verschlüsselte Kryptowährungen beinhaltet, keinen Zugang zu diesem Erbe erhalten konnten (ggf. weil keine Zugangsdaten vorliegen) (www.heise.de/newsticker/meldung/Nach-Tod-von-Krypto-Millionaer-Von-der-Blockchain-enterbt-4063878.html), und welche Folgen hätte nach Auffassung der Bundesregierung ein derartiger Fall nach geltendem bundesdeutschen Recht?