Zugang zu Daten über Einreiseanmeldungen bzw. Ersatzmeldungen von Einreisenden aus Risikogebieten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Können deutsche Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. nach De-Anonymisierung der an die Gesundheitsämter übermittelten Daten auf Daten aus den digitalen Einreiseanmeldungen bzw. den schriftlichen Ersatzanmeldungen zugreifen, die bei der Einreise aus Risikogebieten vorgenommen werden müssen, und wenn ja, in welchem Umfang haben sie hiervon bislang ggf. Gebrauch gemacht?