Zugang von Asylbewerbern zu Integrationsangeboten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 14. Februar 2017 (AN 6 K 16.01533), wonach sich "eine gute Bleibeperspektive [...] neben der Herkunft des Ausländers aus einem Land mit einer hohen Anerkennungsquote auch aus einer belastbaren Prognose für einen erfolgreichen Asylantrag im Einzelfall ergeben [kann]" (Rn. 15), in Hinblick auf den Zugang von afghanischen und weiteren Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zu den Integrationskursen und weiteren Integrationsangeboten, und inwiefern hält sie es für integrationspolitisch sinnvoll, Menschen, die unter anderem angesichts einer langen Verfahrensdauer und einer hohen Anerkennungsquote auf absehbare Zeit in Deutschland bleiben werden, durch den Ausschluss vom Zugang zu den Integrationskursen während des Asylverfahrens den frühzeitigen Erwerb von Deutschkenntnissen deutlich zu erschweren?