Zugang psychisch Kranker ohne Schwerbehinderten- oder Gleichstellungsstatus zu arbeitsmarktbegleitenden Leistungen der Integrationsfachdienste
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind der Bundesregierung Zugangshürden psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen zu arbeitsmarktbegleitenden Leistungen der IFD aufgrund eines fehlenden Schwerbehinderten-oder Gleichstellungsstatus bekannt, und wenn ja, was wird die Bundesregierung unternehmen, um auch Menschen ohne Schwerbehinderten- oder Gleichstellungsstatus den Zugang zu begleitenden Hilfen zu ermöglichen?<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass im Krisenfall gerade bei psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen eine schnelle und konkrete Unterstützung am Arbeitsplatz nötig ist, um dessen Verlust für den Betroffenen zu verhindern, und sind nach Ansicht der Bundesregierung die bestehenden Regelungen und die bestehende Praxis ausreichend, um dieses Ziel zu gewährleisten?