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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-56716

Zugang für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Versicherungswirtschaft zu Räumlichkeiten oberster Bundesbehörden

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie oft &ndash; unter Angabe der Konditionen &ndash; wurde Mitarbeitern der Debeka-Gruppe (Debeka Versicherungsvereine, Allgemeine Versicherung AG und Pensionskasse AG sowie Debeka Bausparkasse AG, Debeka Unterstützungskasse e. V.) in den letzten fünf Jahren seitens des Bundeskanzleramtes, der Bundesministerien sowie (nach Kenntnis der Bundesregierung) der obersten Bundesbehörden Zugang zu Räumlichkeiten der Behörde gewährt (z. B. zum Zwecke der Werbung, der Anbahnung von Abschlüssen von Versicherungsverträgen oder der Kundenbetreuung), und in welchen der genannten Institutionen werden oder wurden der Debeka-Gruppe eigene Büroräume zur Verfügung gestellt (ebenfalls unter Angabe der Konditionen)? <br /> <br /> Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeitern anderer Versicherungsunternehmen in den letzten fünf Jahren seitens des Bundeskanzleramtes, der Bundesministerien sowie (nach Kenntnis der Bundesregierung) der obersten Bundesbehörden Zugang zu Räumlichkeiten der Behörde zu den in Frage 14 genannten Zwecken gewährt, und falls nicht, wie erklärt sich der privilegierte Zugang der Debeka-Gruppe?