Zugang für Grundsicherungsempfänger ohne Ausbildungsabschluss zu Maßnahmen der Berufsausbildung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unternimmt die Bundesregierung etwas, um sicherzustellen, dass in Zukunft deutlich mehr Menschen ohne Berufsabschluss im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Berufsausbildung erhalten, angesichts der Tatsache, dass im ersten Halbjahr 2025 von über 30.000 Teilnehmenden an solchen Maßnahmen lediglich etwas mehr als 4.000 Personen aus dem Rechtskreis des SGB II ohne Berufsabschluss waren, obwohl das die Zielgruppe ist, die die Maßnahmen am Dringendsten benötigen, da diese überhaupt noch über keinen Berufsabschluss verfügen, und wenn ja, was?