Zugang der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer zu nachrichtendienstlichen oder anderen Informationen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erhält die Vorsitzende der CDU Annegret Kramp-Karrenbauer im Rahmen der Morgenlage oder auf andere Weise Zugang zu nachrichtendienstlichen oder anderen eingestuften Informationen, obwohl sie weder Teil der Bundesregierung, noch vom Bundestag gewählt worden ist, wenn sie wie im Artikel "Bereit für den Tag X" im Handelsblatt vom 23. April 2019 an der "Morgenlage" im Kanzleramt teilnimmt, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage erhält sie Zugang zu solchen Informationen und zu diesen oder anderen internen Abläufen des Bundeskanzleramtes?