Zugang afghanischer Asylsuchender zu Integrationskursen während des Asylverfahrens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Haben Asylsuchende aus Afghanistan künftig auch schon während des Asylverfahrens Zugang zu Integrationskursen, so wie es die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles in der "Süddeutsche Zeitung" vom 5. Juli 2017 für die berufsbezogenen Sprachkurse, Maßnahmen der Ausbildungsförderung und die anderen Unterstützungsangebote der Arbeitsagenturen angekündigt hat, und an welchen arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen inklusive der kombinierten Maßnahmen wie z. B. KompAS und Kommit können sie andernfalls auch ohne den vorherigen Besuch eines Integrationskurses bzw. ohne Deutschkenntnisse auf B1-Niveau teilnehmen (bitte einzeln auflisten)?