Zollrechtliche Behandlung von zur Reparatur aus Asien eingeführten Mobiltelefonen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es seitens des für den Zoll zuständigen Bundesministeriums der Finanzen Vorschläge, in welcher Art und Weise für den Zweck der Reparatur aus Asien eingeführte reparierte Mobiltelefone, deren Logo für die Reparatur entfernt worden ist, so ordnungsgemäß vom Zoll überprüft bzw. freigegeben werden, damit deutsche Firmen diese Produkte erst wegschicken und dann repariert wieder zurück nach Deutschland senden können?