Zollrechtliche Behandlung von Entwicklungs- und Schwellenländern im Fall eines Brexits ohne Austrittsabkommen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die am 13. März 2019 von der Regierung des Vereinigten Königreichs veröffentlichten Zollbestimmungen für den Fall eines Brexits ohne Austrittsabkom-men (www.gov.uk/government/news/temporary-tariff-regime-for-no-deal-brexit-published) in Bezug auf die darin enthaltene Aussage, dass das Vereinigte Königreich insbesondere Entwicklungs- und Schwellenländern weiterhin einen präferentiellen Marktzugang gewähren will, und inwiefern hält die Bundesregierung dies für ausreichend, um potenziellen negativen Auswirkungen eines Brexits ohne Austrittsabkommen und dem damit verbundenen sofortigen Ende des präferentiellen Marktzugangs von Entwicklungsländern zum britischen Binnenmarkt durch das Allgemeine Präferenzsystem und die Everything-But-Arms-Regelung (EBA-Regelung) entgegenzuwirken?