Zivilklausel für das Karlsruher Institut für Technologie
<span>Keine Übertragung der im Gesellschaftervertrag des Forschungszentrums Karlsruhe (FZK) enthaltenen Klausel zur Verpflichtung der Forschung auf zivile Zwecke auf das durch Zusammenschluss mit der Universität Karlsruhe gebildete KIT: Haltung der Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der atomaren Aufrüstung während des Kalten Krieges, Trennung von Nuklear- und Rüstungsforschung</span>