Zinsschrankenregelung gemäß § 4 h Einkommensteuergesetz, § 8 a Körperschaftsteuergesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen Aufkommenswirkungen für das Kassenjahr 2014 ist bei einer Streichung der Regelung zur Zinsschranke gemäß § 4h des Einkommensteuergesetzes und § 8a des Körperschaftsteuergesetzes zu rechnen (bitte differenzieren nach Steuergläubigern und Steuerarten), und inwieweit sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die Einschränkungen bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen gemäß den genannten Paragraphen auf Lizenzzahlungen auszuweiten?