Zielvariabel zur Ermittlung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Anhand welcher Zielvariabel, wenn nicht anhand des Leistungsbilanzüberschusses, wie in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 56 auf Bundestagsdrucksache 18/4001 mitgeteilt, beurteilt die Bundesregierung, ob ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht, wie im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) gefordert, vorliegt?