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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-277377

Ziele eines Gerichtsvollzieherschutzgesetzes und dortige Regelungen zu Auskunftsersuchen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Waren die wiederkehrenden Angriffe auf Gerichtsvollzieher durch Reichsbürger (vgl. &quot;Vereinzelt kam es tatsächlich zu tätlichen Übergriffen auf Gerichtsvollzieher während deren Amtsausübung, da die Vollstreckung seitens der Mitglieder des DPHW als vermeintliche rechtlose ,Plünderei&lsquo; betrachtet wurde.&quot;, aus: Wilking, Handbuch &quot;Reichsbürger&quot;, https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Reichsbuerger%20Ein%20Hand buch%20Auflage%203.3958246.pdf) Anlass für die Entscheidung der Bundesregierung den Entwurf eines Gerichtsvollzieherschutzgesetzes (Bundesratsdrucksache 62/21) vorzulegen, und wenn ja, inwiefern? <br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Auffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dass im Entwurf eines Gerichtsvollzieherschutzgesetzes (Bundesratsdrucksache 62/21) die Kriterien, nach denen das Ermessen des Gerichtsvollziehers in § 757a Absatz 1 der Zivilprozessordnung in der Entwurfsfassung (ZPO-E) auszuüben ist, festgelegt und das Auskunftsersuchen, das Ergebnis und die Ermessenserwägungen vom Gerichtsvollzieher dokumentiert werden sollten (vgl. www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Transparenz/Stellungnahmen/2021/StgN_GvSchuG.html), und plant die Bundesregierung entsprechende Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen, und wenn nein, wieso nicht? <br /> <br /> Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die Neuregelung des § 36 Absatz 2 Nummer 2 der Insolvenzordnung in der Entwurfsfassung (InsO-E) im Entwurf eines Gerichtsvollzieherschutzgesetzes (Bundesratsdrucksache 62/21) die entgegengesetzte Zielrichtung zur im Dezember 2020 beschlossenen Neuregelung des § 35 der Insolvenzordnung (InsO) für einen erleichterten Neustart für Selbstständige (Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereinsund Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2020) enthält (vgl. Stellungnahme des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands, www.vid.de/stellungnahmen/rege-des-gerichtsvollzieherschutzgesetzes/; Ahrens, NZI 2021, 57), und plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen, und wenn nein, wieso nicht?