Ziele des BMJ hinsichtlich zweier externer Gutachten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen konkreten Zielen hat das Bundesministerium der Justiz die in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 101 auf Bundestagsdrucksache 20/6668 genannten Gutachten Nr. 3/7 "Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)" und Nr. 4 "Evaluierung der in § 46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches gesetzlich benannten Strafzumessungsumstände zur Überprüfung und Erleichterung ihrer Anwendung in der Praxis" in Auftrag gegeben?