Ziel der EU zur Umgestaltung und Reformierung der Gesundheitssysteme vor dem Hintergrund der Zuständigkeiten im AEUV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union geregelten Zuständigkeiten der EU das in der EU-Drucksache COM(2020) 405 final ("Programm EU4Health") genannte Ziel, dass die EU eine "strukturelle Umgestaltung und die systemische Reformierung der Gesundheitssysteme" unterstützen möchte, und welche Bedeutung sieht die Bundesregierung in der Aufnahme des bereits vom Deutschen Bundestag durch eine Subsidiaritätsrüge bemängelten "Health Technology Assessments" (HTA) in der EU-Vorlage "EU4Health"?