Zeugenschutzprogramm des Bundeskriminalamtes und Begleitung von Angeklagten zu Treffen mit Zeuginnen und Zeugen im NSU-Komplex
Anzahl der Treffen der beiden Angeklagten im Zeugenschutzprogramm mit Zeugen im NSU-Prozess sowie mit Zeugen in weiteren Verfahren nach § 129a unter Begleitung von Beamten des BKA; Üblichkeit und rechtliche Unbedenklichkeit der Vorgänge; Organisation, personelle und etatmäßige Ausstattung des Zeugenschutzes im BKA; Kriterien für die Zuordnung von Beamten zu konkreten Zeugenschutzprogrammen, Berichterstattung, Erfolgskriterien, durch Rechtsextremisten im Zeugenschutz aufgeklärte Straftaten, Maßnahmen bei Verstößen<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)