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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-58481

Zeugenaussagen im NSU-Verfahren

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/682, wonach sich der Angeklagte H. G. lediglich einmal &ndash; und das vor Beginn seiner Aufnahme ins Zeugenschutzprogramm des BKA &ndash; mit Zeugen im NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) München getroffen habe, und den Aussagen der Zeugen A. Sch. und seiner Verlobten vor dem OLG München, wonach es mindestens zwei Treffen gegeben habe, zu denen H. G. in Begleitung von BKA-Zeugenschützern erschienen sei (vgl. www.nsu-nebenklage.de)?<br /> <br /> Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Zeugen A. Sch. und seine Verlobte in ihren Aussagen zu der Frage der Begleitung von H. G. gelogen haben, und wenn ja, hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass der Generalbundesanwalt deshalb Ermittlungen wegen uneidlicher Falschaussage gegen die Zeugen eingeleitet hat (Bundestagsdrucksache 18/682)?