Zertifizierung aller WEG-Verwalter zum Inkrafttreten der WEG-Novelle
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die Industrie- und Handelskammern Schwierigkeiten haben, alle Wohnungseigentümergemeinschafts-Verwalter rechtzeitig zum Inkrafttreten der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) es zum 1. Dezember 2022 zu zertifizieren, und ist vor diesem Hintergrund eine Verschiebung des Inkrafttretens der Regelungen geplant (vgl. Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), § 48 Absatz 4 WEG), bzw. ist geplant, die Prüfungsmodalitäten nochmals zu verändern, insbesondere zur Durchführung bzw. Erforderlichkeit einer mündlichen Prüfung (vgl. ZertifizierterVerwalter-Prüfungsverordnung)?