Zeitraum zwischen der vorläufigen Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und deren Ankunft in den Zuweisungsjugendämtern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Tage liegen nach aktueller Einschätzung der Bundesregierung im Durchschnitt zwischen der vorläufigen Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und deren Ankunft in den jeweiligen Zuweisungsjugendämtern nach Abschluss der Umverteilung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?