Zeitraum bis zum vollständigen Entfall des Bürgergelds bei Meldeversäumnis
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was ist nach den geplanten Änderungen des § 32 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 7b Absatz 4 SGB II der kürzest mögliche Zeitraum zwischen dem ersten Meldeversäumnis und dem vollständigen Entfall des Bürgergeldanspruchs infolge einer angenommenen Nichterreichbarkeit ("fiktives Ausbleiben"), wenn sämtliche Sanktionsstufen und erneute Terminaufforderungen ohne Verzögerung aufeinanderfolgend eintreten?