Zeitrahmen für die Veröffentlichung und Anhörung der Rechtsverordnung nach § 139e Absatz 9 SGB V
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Zeitrahmen plant das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für die Veröffentlichung und Anhörung der Rechtsverordnung nach § 139e Absatz 9 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), und in welcher Form werden die Arbeitsergebnisse des vom BMG beauftragten Forschungsprojektes zur besseren Implementierung von digitalen Gesundheitsanwendungen in die Gesundheitsversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (l. DiGA) von Prof. Dr. Reinhard Busse von der Technischen Universität Berlin bei der Erstellung der Rechtsverordnung berücksichtigt?