Zeitrahmen für die Prüfung der im Jahr 2021 eingereichten AZA-Anträge durch die ZUG gGmbH
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bis wann wird die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH die im Jahr 2021 eingereichten Anträge auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) für die Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld gemäß der Kommunalrichtlinie abschließend geprüft haben, und plant die ZUG gGmbH Maßnahmen, um die Antragsverfahren gemäß der Kommunalrichtlinie zu beschleunigen (oder die Prüfung auf beispielsweise sechs Monate zu begrenzen) und damit Planungssicherheit für die Kommunen herzustellen?