Zeitplan zur Aufhebung beziehungsweise Verlängerung von § 52a des Urheberrechtsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für die mehrfach und zuletzt durch die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, am 23. September 2012 bei der Konferenz „PolitCamp 2012“ angekündigte Aufhebung beziehungsweise neuerliche Verlängerung der derzeitigen Befristung von § 52a des Urheberrechtsgesetzes bis zum 31. Dezember 2012 durch § 137k des Urheberrechtsgesetzes, und in welcher Form soll diese Aufhebung beziehungsweise Verlängerung erfolgen?