Zeitplan und Form der Aussetzung des Zugangserschwerungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann und in welcher rechtsstaatlichen Form wird die Bundesregierung die Vereinbarung des Koalitionsvertrages umsetzen, derzufolge kinderpornographische Inhalte für ein Jahr nicht auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes gesperrt, sondern vielmehr seitens der Polizeibehörden und in enger Zusammenarbeit mit den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft die Löschung kinderpornographischer Seiten betrieben werden soll?<br /> <br /> Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in welchem Zeitraum ergreifen, um in Staaten, in denen bisher eine Löschung derartiger Inhalte nicht erreicht werden konnte, eine konsequente Ächtung solcher Websites mit kinderpornographischen Inhalten und eine konsequente Strafverfolgung einzufordern und die tatsächliche Löschung zu erreichen?