Zeitplan für Gesetzesänderungen im Hinblick auf die Strafverfolgung bei Behinderung der betrieblichen Mitbestimmung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bezüglich der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten Umsetzung von Änderungen bei der betrieblichen Mitbestimmung, insbesondere der von Bundesminister Hubertus Heil kürzlich medial angekündigten Einstufung von § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) als Offizialdelikt (www.augsburger-allgemeine.de/politik/strafrecht-heil-mit-strafverfolgung-betriebsratsgruendung-erleichtern-id61511456.html) (falls noch kein konkreter Zeitplan vorliegt, bitte anvisierten Umsetzungszeitplan darlegen), und plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch mit den zuständigen Bundesländern die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich speziell auf die Verfolgung von union-busting konzentrieren (falls nein, bitte begründen)?