Zeitplan für die Festlegung der Mindestfallzahlen in den Leistungsgruppen bei der Krankenhausreform
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Zeitplan verfolgt das Bundesministerium für Gesundheit bei der Festlegung der Mindestfallzahlen in den Leistungsgruppen bei der Krankenhausreform (geplantes Inkrafttreten 1. Januar 2027), und werden dabei auch langfristig regionale Versorgungsnotwendigkeiten berücksichtigt, um Schäden durch ein Rasenmäherprinzip auszuschließen?