Zeitplan für die Einführung des sogenannten Digitalchecks
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung – insbesondere auch im Hinblick auf § 4 Absatz 3 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrats (NKRG) – aus der Einschätzung, der Zeitplan für die Einführung des sog. Digitalchecks zum 1. Januar 2023 sei kaum mehr zu halten (Handelsblatt vom 22. November 2022, Seite 6, "Das digitale Versagen der Verwaltung"), und wie sieht der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung für die Einführung des sog. Digitalchecks aus?