Zeitplan für die Beratung der EU-Energieeffizienzrichtlinie auf EU-Ebene; Bewertung des deutschen Vorschlags durch die anderen EU-Staaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sieht nach Einschätzung der Bundesregierung der Zeitplan für die Beratung der EU-Energieeffizienzrichtlinie auf EU-Ebene aus (hier insbesondere die Frage, ob die Bundesregierung darauf hinwirken wird, dass ein Beschluss noch während der dänischen EU-Ratspräsidentschaft erfolgt), und liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie der deutsche Vorschlag von anderen EU-Staaten bewertet wird?<br /> <br /> Können nach dem neuen Konzept der Bundesregierung auch Einsparungen, die im Rahmen bestehender Programme (z. B. des CO2-Gebäudesanierungsprogramms) durch bereits vor Inkrafttreten der EU-Energieeffizienzrichtlinie durchgeführte konkrete Maßnahmen (z. B. Wärmedämmung eines Einfamilienhauses) erzielt wurden, auf die Zielerreichung des vorgeschlagenen 4,5-Prozent-Ziels zur Senkung des Energieverbrauchs bzw. des 6,3-Prozent-Ziels zur Steigerung der Energieeffizienz angerechnet werden, und falls ja, bis zu welchem Jahr sollen bereits durchgeführte Maßnahmen rückwirkend auf die zukünftigen Einsparziele angerechnet werden können?