Zeitplan für den Gesetzgebungsprozess zur Finanzreform der Pflegeversicherung und des Expertenbeirats für die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sieht angesichts der erneuten Verschiebung der ursprünglich für den September 2011 angekündigten Vorstellung von Eckpunkten zur Pflegereform nunmehr der Zeitplan der Bundesregierung für diesen Gesetzgebungsprozess aus, und auf welche Art und Weise gedenkt die Bundesregierung dabei die erheblichen Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Bundesregierung über die Finanzreform der Pflegeversicherung zu lösen?<br /> <br /> Wie sieht der genaue Arbeits- und Zeitplan des Expertenbeirats aus, den die Bundesregierung für die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs erneut eingesetzt hat bzw. erneut einzusetzen gedenkt, und welche Auswirkungen hat dies auf die Planung des Gesetzgebungsverfahrens zur Pflegereform insgesamt?