Zeitplan der Bedarfsplanüberprüfung im Verkehrsbereich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung für die Durchführung der, gemäß der §§ 4 der drei Ende 2016 in Kraft getretenen Ausbaugesetze, nach Ablauf von fünf Jahren vorgesehenen Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ), um festzustellen, ob die Bedarfspläne der einzelnen Verkehrsträger an die aktuelle Verkehrs- und Wirtschaftsentwicklung angepasst werden müssen, und welche einzelnen Verfahrensschritte und Kriterien sind im Rahmen der BPÜ konkret vorgesehen?