Zeitplan der Abstufung der Bundesstraße 8 zwischen Neumarkt i d. Opf. und der A 3 zur Staatsstraße
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchem Zeitplan wird die Bundesstraße 8 zwischen Neumarkt i. d. OPf. und der A 3 (Anschlussstelle Nittendorf) nach der durch den Freistaat Bayern beabsichtigten Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung der Oberpfalz vom 17. Dezember 2014 zur Ortsumgehung Seubersdorf nunmehr zur Staatsstraße abgestuft, und inwiefern verfolgt die Bundesregierung weiter als Baulastträger die Verbesserung der Verkehrssituation in der Ortsdurchfahrt von Seubersdorf i. d. OPf.?