Zeitliche Diskrepanz bei der Sanierung bestimmter Abschnitte der B 180 zwischen Erdmannsdorf und Kunnersdorf
Originaltext der Frage(n): <div><br /> Welche Erkenntnisse bezüglich der Finanzierung, organisatorischen Verantwortlichkeit und zeitlichen Terminierung liegen der Bundesregierung darüber vor, dass einerseits die Sanierung des außerorts liegenden Abschnitts der Bundesstraße 180 zwischen Erdmannsdorf und Kunnersdorf im Jahr 2022 vorbereitet und erst im Jahr 2023 durchgeführt werden soll und andererseits der innerorts liegende Abschnitt der Bundesstraße 180 zwischen der Chemnitzer Straße in Erdmannsdorf bis zum Abzweig ins Sternmühlental planmäßig bereits schon ab dem Frühjahr 2021 saniert wird, und inwiefern sind diese vorliegenden Erkenntnisse im Detail ursächlich für die zeitliche Diskrepanz bei der Sanierung der beiden genannten, benachbarten Abschnitte der Bundesstraße 180 (www.freiepresse.de/b-180-keine-klagen-gegen-ausbaupl-ne-artikel10867648)?<br /> </div>