Zehntes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
Maßnahmen zur Marktstabilisierung und Absatzsteigerung deutscher Weinerzeugnisse: Beschränkung von Neuanpflanzungen für Weinreben bis 2023, Flexibilisierung des nationalen Stützungsprogramms und Erhöhung der Mittel der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur Unterstützung der Absatzförderung, Weiterentwicklung der Kennzeichnung von Weinen, diesbzgl. Ausrichtung auf die geografische Herkunft, Vereinheitlichung der Klassifizierung von Rebsorten; Anpassungen an unions- und verfassungsrechtliche Vorgaben;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Weingesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Schnelle und unbürokratische Markteinführung neuer Rebsorten mittels einer durch das BLE geführten Sortenliste für zugelassene Rebsorten;<br /> Änderung §§ 8 und 56 Weingesetz