Zehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (G-SIG: 12020209)
<b>Bezug:</b> Siehe auch den in der 11. WP vom Bundespräsidenten nicht ausgefertigten Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D. P. auf BT Drs 11/6261 (s. GESTA 11. WP J15, Abschlußband S. 952) Grundgesetzänderung betr. Flugsicherung siehe C46 <br><br><b>Inhalt:</b> Neuorganisation der zivilen Flugsicherung in der Rechtsform einer privatrechtlichen GmbH, Durchführung der Flugplankoordinierung durch einen privaten Flugplankoordinator, Neuregelung der Rechtsgrundlagen für die Zulassung und den Betrieb von Luftsportgeräten; Änderung zahlreicher §§ des Luftverkehrsgesetzes, Änderung § 3 Abs. 2 des Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt, Aufhebung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung, Änderung § 6 Nr. 5 und § 9 Nr. 5 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes, Änderung § 3 Abs. 3 des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben, Änderung § 12 Abs. 2 und § 53a Abs. 1 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes, Neufassungsermächtigung. Endgültige Kosten des Bundes aus Versorgungsansprüchen sind noch nicht verifizierbar, da mehrere Lösungen denkbar sind. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Regelungen zum Schutz gegen Fluglärm und Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge, Verlängerung der Ermächtigung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Berlin und in den neuen Bundesländern um 2 Jahre vom 31.12.1992 bis zum 31.12.1994, Übernahme der Flugsicherungsaufgaben durch eine juristische Person des privaten Rechts auch schon vor 1994, deutliche Anhebung der Haftungshöchstgrenzen für Schäden im Luftverkehr. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Flugsicherung/Durchführung der Flugsicherung durch eine Flugsicherungs-GmbH * Sportflugzeug/Zulassung und Betrieb von Luftsportgeräten * Luftfahrt-Bundesamt/Änderung § 3 Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt betr. Flugsicherung * Bundesanstalt für Flugsicherung/Aufhebung des Gesetzes über die BFS * Unmittelbarer Zwang/Änderung der §§ 6 und 9 UZwG betr. Flugsicherung * Gesetzgebung/Änderung § 3 Gesetz über vereinfachte Verkündungen * Beamtenversorgungsgesetz/Änderung der §§ 3 und 53a BeamtVG betr. Flugsicherung * Luftsicherheit/Luftsicherheitsaufgaben des Bundes * Fluglärm/Schutz gegen Fluglärm * Luftverunreinigung/Schutz gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge * Gefährdungshaftung/ Anhebung der Haftungshöchstgrenzen im Luftverkehr