Zehntes Gesetz zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und anderer Gesetze (G-SIG: 12020612)
<b>Bezug:</b> Siehe auch C33 und C113 <br><br><b>Inhalt:</b> Aufstockung des Vermögens der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge zur Erfüllung der Aufgaben bis zum Jahre 2005, Übertragung der Zuständigkeiten der Stiftung im Bereich des SED-Unrechts auf die neuen Bundesländer ab 1.1.1996; Änderung versch. §§ des Häftlingshilfegesetzes, der §§ 3 und 25 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sowie von § 3 des Einkommensteuergesetzes. Für den Bundeshaushalt entstehen bis zum Jahre 2005 Kosten von insgesamt 6,5 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Stiftung für ehemalige politische Häftlinge/Aufstockung des Stiftungsvermögens * Neue Bundesländer/Übertragung der Zuständigkeiten der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge im Bereich der Wiedergutmachung von SED-Unrecht auf die neuen Länder * Wiedergutmachung von SED-Unrecht/Übertragung der Zuständigkeiten der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge im Bereich der Wiedergutmachung von SED-Unrecht auf die neuen Länder * Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz/Änderung der §§ 3 und 25 StrRehaG betr. Häftlingshilfegesetz * Einkommensteuergesetz/Änderung § 3 EStG betr. Häftlingshilfegesetz