Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht
Einführung des sicheren elektronischen verfahrensbezogenen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht, elektronische Führung der Verfahrensakten, Möglichkeit früherer Einsichtnahme in Altunterlagen für bestimmte Forschungsvorhaben;<br /> Änderung §§ 23 und 35b sowie Einfügung §§ 23a bis 23e Bundesverfassungsgerichtsgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Pflicht für Rechtslehrer zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr bei der Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht ab dem 1. Januar 2026, Verlängerung der Ausschlussfristen für die Erhebung der Richteranklage;<br /> Erneute Änderung § 23c sowie zusätzliche Änderung § 58 Bundesverfassungsgerichtsgesetz