Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (G-SIG: 10020276)
<b>Bezug:</b> Entscheidung des BverfG vom 15.12.83 zum Volkszählungsgesetz 1983 (BVerfGE 65, 1, 44) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 2 und Einfügung eines § 21 BKGG: Gewährung von Kindergeld für ausbildungswillige und arbeitslose Jugendliche zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr im Vorgriff auf die Neuregelung des Familienlastenausgleichs, Ausnahmeregelung für Kinder, die als Lohnersatzleistung oder aus einer Übergangsbeschäftigung mehr als 400 DM netto erhalten. Durch das Gesetz wird der Bundeshaushalt mit annähernd 100 Mio DM jährlich belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kindergeld * Jugendarbeitslosigkeit * Familienlastenausgleich