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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-197737

Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (10.BAföGÄndG) (G-SIG: 10020488)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§ des Bundesausbildungsförderungsgesetzes: Anhebung der Bedarfssätze um 3 v.H. und der Freibeträge um 2 v.H. zum Herbst 1986, Zwischenanpassung der Freibeträge um 2 v.H. zum Herbst 1987, Anpassung der Vomhundertsätze und Höchstbeträge an die Entwicklung der Beitragssätze und der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung, Förderung des Studiums im außereuropäischen Ausland in gleichem Umfang wie des Studiums in Europa, Erweiterung der Förderung der Auslandspraktiken, Erleichterung der Einkommensfeststellung und der Gewährung des Kinderteilerlasses beim Darlehenseinzug. Die Gesamtkosten belaufen sich 1986 auf 2,390 Mrd DM (davon Bund: 1,555 und Länder: 0,835) 1987 und 1988 auf jeweils 2,430 Mrd DM (davon Bund: 1,580 und Länder: 0,850) und 1989 auf 2,460 Mrd DM (davon Bund: 1,600 und Länder: 0,860). <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Verheiratete Auszubildende werden grundsätzlich in die Förderung einbezogen. Ausländische Schüler und Studenten mit fortgeschrittenem Integrationsgrad können über den Zeitpunkt der Rückwanderung ihrer Eltern hinaus gefördert werden. Die Einkommens- und Vermögensanrechnung wird bei dauernd getrennt lebenden Ehegatten in der Höhe eines zwischen ihnen ergangenen vollstreckbaren Unterhaltstitels begrenzt. Für eine verlängerte Förderungsdauer, die durch eine Behinderung bedingt ist, wird nach erfolgreichem Abschluß des Studiums Erlaß des für diese Verlängerungsphase gezahlten Darlehens gewährt. Die Änderungen verursachen keine wesentlichen Mehrkosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ausbildungsförderung/Anhebung der Bedarfssätze um 3 v.H. und der Freibeträge um 2 v.H. zum Herbst 1986, Zwischenanpassung der Freibeträge um 2 v.H. zum Herbst 1987 * Auslandsstudium/Förderung des Studiums im außereuropäischen Ausland in gleichem Umfang wie des Studiums in Europa * Praktikum/Erweiterung der Förderung der Auslandspraktika * Darlehen/Erleichterung der Einkommensfeststellung und der Gewährung des Kinderteilerlasses beim Darlehenseinzug nach BAföG