Zehntes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zehntes Anpassungsgesetz - KOV - 10. AnpG-KOV) (G-SIG: 00020195)
<b>Inhalt:</b> Anhebung der Versorgungsbezüge gem. § 56 BVG um 4,5 v.H. ab 1.1.1979 und um 4 v.H. ab 1.1.1980 entsprechend den Leistungen gem. § 1272 Abs.1 RVO; strukturelle Leistungsverbesserungen im Bereich der Heilbehandlung, der Kriegsopferfürsorge sowie des Rentenrechts; Änderung und Ergänzung versch. §§ BVG, Änderung § 88 SVG, § 51 ZDG, § 55 BSeuchG sowie der §§ 6 und 7 OEG. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Auch den Hausfrauen wird ein Berufsschadensausgleich gewährt, um die durch Berufsschaden verursachten Mehraufwendungen in der Haushaltsführung auszugleichen. Für die Jahre 1980 und 1981 wird der jeweils im Vorjahr maßgebende Betrag des Vergleichseinkommens um 4 v. H. erhöht, damit auch das Vergleichseinkommen entsprechend dem Anpassungssatz der übrigen Rentenleistungen steigt. Gegenüber dem Regierungsentwurf bringt die Ausschußempfehlung einen jährlichen Mehraufwand von 6,1 Mio DM zusätzlich. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kriegsopferfürsorge/Strukturelle Leistungsverbesserung im Bereich der Kriegsopferfürsorge * Soldatenversorgungsgesetz/Änderung § 88 SVG * Zivildienstgesetz/Änderung § 51 ZDG * Bundes-Seuchengesetz/ Änderung § 55 BSeuchG * Entschädigung für Gewaltopfer/Änderung der §§ 6 und 7 OEG * Heilbehandlung/Strukturelle Leistungsverbesserung im Bereich der Heilbehandlung von Kriegsopfern