Zehnte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
Änderung der Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung, Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung;<br /> Ermöglichung einer gesteigerten Verantwortung des privaten Eisenbahnsektors, Bewertung der Auswirkungen der Umrüstung oder Erneuerung mittels Risikomanagementverfahren, Anpassung von Kriterien für die Abgrenzung zwischen genehmigungsbedürftigen und -freien Umrüstungsvorhaben, Ergänzung der Bundeseisenbahngebührenverordnung