Zahnärztliche Behandlung ohne Vorlage der Gesundheitskarte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die auf meine Nachfrage im Rahmen der Fragestunde am Mittwoch, den 28. Januar 2015 (Plenarprotokoll 18/81), gegebene Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Ingrid Fischbach, dass bei Vorlage eines papiergebundenen Anspruchsnachweises der Krankenkasse auch ohne elektronische Gesundheitskarte behandelt werden muss und keine Privatrechnung ausgestellt werden darf, auch auf den Bereich der zahnärztlichen Behandlung vollumfänglich übertragbar, und wo ist das vorgesehene Verfahren in den Verträgen zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Krankenkassen festgehalten, damit Versicherte, deren Zahnärztinnen oder Zahnärzte sich nicht daran halten wollen, dies belegen können?