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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-262496

Zählweise der COVID-19-Fälle des RKI seit dem 17.03.2020

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Passus aus der Antwort auf meine Schriftliche Frage 115 auf Bundestagsdrucksache 19/18555 &quot;Nach der Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht [&hellip;] sind seit dem 1. Februar 2020 der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod in Bezug auf eine Infektion, die durch das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV-2) hervorgerufen wurden an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden. [&hellip;] Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichte anfangs die Fälle, bei denen eine labordiagnostische Bestätigung vorlag. Bis zum 16. März 2020 hat das RKI die laborbestätigten Fälle einzeln validiert. Seit dem 17. März 2020 hat das RKI die Berichterstattung insofern umgestellt, als dass es nur noch die Daten veröffentlicht, die nach dem Infektionsschutzgesetz an das RKI durch die Gesundheitsämter übermittelt werden&quot; so zu verstehen, dass sich seit dem 17. März 2020 die vom RKI gemeldeten Fallzahlen aus der Summe von Verdachts- und tatsächlichen Fallzahlen ergeben?