Zahlungen des Bundes für nicht realisierte Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in der Zahlungen aus Mitteln des Bundes für Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II) an Träger entsprechender Maßnahmen geleistet wurden, die dann jedoch nicht realisiert bzw. durchgeführt wurden, und wenn ja, wie hoch ist die Gesamtsumme des dem Bund so entstandenen Schadens?