Zahlung von konjunkturellem Kurzarbeitergeld an die Beschäftigten des VW-Werks Emden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit, konjunkturelles Kurzarbeitergeld (Kug) nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch an die Beschäftigten des VW-Werks Emden zu zahlen (vgl. "Kurzarbeitergeld für VW-Arbeiter in Emden", taz.die tageszeitung vom 23. September 2016) vor dem Hintergrund, dass Kug einen erheblichen Arbeitsausfall infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses ausgleichen soll und der fragliche Arbeitsausfall durch eine Auseinandersetzung des VW-Konzerns mit Zulieferern verursacht wurde, und sieht die Bundesregierung in der Folge Änderungs- bzw. Präzisierungsbedarf beim Kug?